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Rechtsstand:

Arbeit verweigert: Chef kündigt!

Auflösung von Arbeitsverhältnissen: Grenzen der Arbeitsverweigerung und Folgen von Beleidigungen

Arbeitsverweigerung und Zurückbehaltungsrecht

Ein Arbeitnehmer, der seiner Arbeit nicht nachgeht und sich dabei auf ein vermeintliches Zurückbehaltungsrecht beruft, riskiert die Auflösung seines Arbeitsvertrags. Diese Arbeitsverweigerung wird nur dann als beharrlich eingestuft, wenn der Arbeitgeber zuvor klarstellt, dass er bei weiterer Nichterfüllung der Arbeitsleistung bereit ist, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Das Zurückbehaltungsrecht, das in bestimmten Situationen greift, entbindet den Arbeitnehmer nicht automatisch von seinen Pflichten, besonders wenn es vom Arbeitgeber angefochten wird.

Fristlose Kündigung bei mehreren Verstößen

Die Rechtsprechung sieht vor, dass eine Ansammlung von Verstößen, die einzeln betrachtet keinen wichtigen Kündigungsgrund nach § 626 BGB darstellen, zu einer fristlosen Kündigung führen kann, wenn sich aus der Gesamtbetrachtung der Vorfälle eine neue Qualität des Fehlverhaltens ergibt. Nur wenn die Summe der Einzelvorfälle zu zusätzlichen Erkenntnissen führt, kann dies einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung bilden.

Beleidigungen im Gerichtssaal

Eine Beleidigung des Arbeitgebers oder seiner Vertreter, wie im Fall des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern geschehen, kann die Vertrauensbasis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nachhaltig stören. Auch wenn eine solche Äußerung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens getätigt wird und daher nicht direkt zu einer Kündigung führt, kann sie doch den Anstoß für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geben. Gemäß § 9 KSchG kann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellen, wenn durch das Verhalten des Arbeitnehmers die Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit erheblich beschädigt wurde.

Rechtliche Einordnung und Konsequenzen

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Urteil vom 08.10.2019 unter dem Aktenzeichen 2 Sa 123/19 die komplexen Grenzen aufgezeigt, die bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen beachtet werden müssen. Arbeitnehmer sollten sich der Tragweite ihres Verhaltens, insbesondere bei Arbeitsverweigerung und öffentlichen Äußerungen, bewusst sein, da diese das Arbeitsverhältnis gefährden können.

Fazit

Das Arbeitsrecht stellt klare Richtlinien auf, wann und wie ein Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann. Arbeitnehmer müssen ihre Rechte und Pflichten kennen und achten, um nicht Gefahr zu laufen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Dieses Urteil dient als Mahnung, dass sowohl beharrliche Arbeitsverweigerung als auch respektloses Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber ernste Konsequenzen nach sich ziehen können.