Ihr Anwalt für Arbeitsrecht untersützt Sie in Gelsenkirchen: Kündigung durch den Arbeitgeber
Eine unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber kann Ihre berufliche Zukunft erschüttern. Doch in solchen Momenten ist es wichtig, besonnen zu handeln. Ihr erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen auch in Gelsenkirchen mit Expertise und Engagement zur Seite, um für Ihr Recht zu kämpfen.
Die ersten Schritte nach der Kündigung: Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen hilft.
- Bleiben Sie ruhig: Nehmen Sie sich Zeit, um die Situation zu verarbeiten und überstürzte Entscheidungen zu vermeiden.
- Dokumentation: Halten Sie sämtliche schriftlichen Kommunikationen fest und suchen Sie alle relevanten Unterlagen wie die Kündigung, den Arbeitsvertrag usw. zusammen
- Bitte nehmen Sie innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Kündigung Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf, da andernfalls Sperren und die Streichung Ihres Arbeitslosengeldes drohen könnten.
Buchen Sie sich jetzt eine kostenfreie Ersteinschätzung mit unserem Kanzleiteam. Die Ersteinschätzung beinhaltet folgendes:
- der Sachverhalt wird aufgenommen und eine erste thematische Einordnung vorgenommen
- notwendige Unterlagen werden identifiziert (z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen, Rechtschutzversicherungsnachweis o.ä.)
- es wird ein Termin für ein Beratungstermin vereinbart (online per Videokonferenz/ per Telefon /persönlich)
Was passiert nach der Erstaufnahme?
- Das Team sendet Ihnen nach der Erstaufnahme die notwendigen elektronischen Formulare zu
- Sie können zuhause in Ruhe die Unterlagen raussuchen und die Formulare ausfüllen und an uns übermitteln
Was passiert im Rahmen des Beratungstermins beim Anwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen?
- Vorab sichtet der Rechtsanwalt Ihre Unterlagen
- Im Gespräch wird der Sachverhalt ggfls. durch Nachfragen geklärt
- Es werden Ihre Wünsche und Ziele geklärt
- Sie erhalten eine Rechtseinschätzung
- Gemeinsam wird die weitere Vorgehensweise festgelegt
Wie sehen die Möglichkeiten zur Einigung mit Hilfe eines Anwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen aus?
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen wird Sie über die Aussichten einer Kündigungsschutzklage informieren. Diese kann eingereicht werden, wenn die Kündigung möglicherweise rechtswidrig ist. Eine solche Klage zielt darauf ab, Ihre berufliche Position zu verteidigen und möglicherweise eine Wiedereinstellung oder eine angemessene Abfindung zu erwirken. Eine Abfindung kommt zumeist dann zustande, wenn ein Vergleich erzielt wird, das heißt, der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen ist der erfahrene Partner an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu schützen. Er steht Ihnen mit kompetentem Rat und tatkräftiger Unterstützung zur Seite, denn wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer!