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Zugang einer Kündigung: Wann gilt ein Einwurfeinschreiben als zugestellt?
Rechtsstand:

Zugang einer Kündigung: Wann gilt ein Einwurfeinschreiben als zugestellt?

Rechtssicherheit bei Zustellung per Einwurfeinschreiben

Wenn es um den Zugang einer Kündigung geht, ist eine Frage von zentraler Bedeutung: Wann gilt ein Schreiben als zugestellt? Das Arbeitsgericht stellt klar, dass der Zugang einer Kündigung durch Einwurfeinschreiben dann wirksam wird, wenn mit der nächsten Entnahme des Briefkastens nach den „gewöhnlichen Verhältnissen“ zu rechnen ist. Dieses Kriterium orientiert sich an den allgemeinen Gepflogenheiten des Postverkehrs und zielt darauf ab, die Rechtssicherheit zu stärken.

Was zählt als „gewöhnliche Verhältnisse“?

Die „gewöhnlichen Verhältnisse“ beziehen sich auf die allgemeinen Erwartungen zur Leerung eines Hausbriefkastens. Dabei ist es nicht entscheidend, wann der konkrete Empfänger seinen Briefkasten üblicherweise leert, sondern wann üblicherweise mit einer Leerung im Rahmen der normalen Postzustellzeiten zu rechnen ist. Diese Zustellzeiten können allerdings variieren.

Bedeutung des Auslieferungsbelegs

Ein wichtiger Aspekt bei der Zustellung mittels Einwurfeinschreiben ist der Auslieferungsbeleg. Entgegen der Annahme, dass dieser Beleg alleine den vollen Beweis des Zugangs darstellt, weist das Arbeitsgericht darauf hin, dass der Beleg keine öffentliche Urkunde im Sinne der §§ 415 Abs. 1, 418 Abs. 1 ZPO ist. Das bedeutet, dass der Auslieferungsbeleg nicht die unwiderlegbare Tatsache des Zugangs belegt, sondern lediglich als Indiz dient. Denn die Deutsche Post AG ist keine öffentliche Behörde und das Einwurfeinschreiben keine hoheitliche Amtshandlung.

Konsequenzen für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist es entscheidend zu wissen, dass eine Kündigung bereits als zugegangen gilt, wenn sie in den Briefkasten eingeworfen wurde und unter normalen Umständen mit einer Leerung zu rechnen wäre. Die individuellen Gewohnheiten des Empfängers spielen dabei keine Rolle.

Fazit

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. September 2019 (Az: 8 Sa 57/19) bietet Klarheit in der Frage des Zugangs einer Kündigung per Einwurfeinschreiben. Arbeitnehmer sollten sich der Bedeutung des Auslieferungsbelegs bewusst sein und im Zweifel rechtliche Beratung einholen, um ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht vollständig zu verstehen.

Die Wahrung der Fristen, insbesondere bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage gemäß § 4 Satz 1 KSchG, bleibt für Betroffene von zentraler Wichtigkeit. Dieser Blogbeitrag soll dazu beitragen, das Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Kündigungen zu schärfen und Arbeitnehmern sowie Interessierten am Arbeitsrecht Orientierung zu bieten.