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Rechtsstand:

Vergütungsstreit eines Betriebsratsmitglieds: VW unterliegt vor Gericht

In einem bemerkenswerten Fall rund um die Vergütungsansprüche eines Betriebsratsmitglieds hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen ein wichtiges Urteil gefällt, das für Arbeitnehmer und arbeitsrechtlich Interessierte gleichermaßen von Bedeutung ist.

Hintergrund des Vergütungsstreits

Ein Mitglied des Betriebsrats von Volkswagen, das zu 100 % von seiner regulären Tätigkeit freigestellt war, klagte gegen eine Kürzung seiner Vergütung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2023 (Az: 6 StR 133/22) hatte VW die Eingruppierung des Klägers von der Entgeltgruppe 20 auf die Entgeltgruppe 18 herabgestuft, was eine monatliche Einbuße von etwa 500 Euro bedeutete.

Erste juristische Auseinandersetzung

Der Kläger forderte die Rückzahlung der entgangenen Vergütung und verlangte darüber hinaus die Feststellung, dass VW ihm weiterhin die Vergütung nach Entgeltgruppe 20 schuldet. Das Arbeitsgericht Braunschweig gab ihm in der ersten Instanz Recht.

Berufungsprozess mit klarer Entscheidung

Das LAG Niedersachsen (Urteil vom 08. Februar 2024, Az: 6 Sa 559/23) bestätigte weitgehend das Urteil der Vorinstanz. Die Berufung von VW gegen diese Entscheidung war nur in geringem Maße erfolgreich. Das Gericht sah den Vergütungsanspruch des Klägers als gerechtfertigt an, da dieser die Voraussetzungen für eine hypothetische Karriereentwicklung dargelegt hatte, die von VW nicht hinreichend widerlegt werden konnte. Die Richter folgten der Argumentation, dass der Kläger ohne sein Betriebsratsamt die höhere Entgeltgruppe erreicht hätte. Somit sei ihm die Vergütung nach Entgeltgruppe 20 weiterhin zu gewähren.

Relevanz für die Praxis

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des § 37 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), der die Fortzahlung der Vergütung für Betriebsratsmitglieder während ihrer Amtszeit regelt. Betriebsratsmitglieder sollen durch ihr Engagement keine finanziellen Nachteile erleiden. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit für Arbeitgeber, bei Kürzungen im Bereich der Betriebsratsvergütungen sorgfältig vorzugehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

Wichtige Erkenntnisse für Arbeitnehmervertreter

Für Betriebsräte und deren Mitglieder liefert das Urteil eine wichtige Erkenntnis: Sie haben das Recht auf eine faire und angemessene Vergütung, die ihrer hypothetischen beruflichen Entwicklung entspricht. Arbeitgeber müssen daher bei jeder Art von Vergütungsanpassung die individuellen Karrierewege der Betriebsratsmitglieder berücksichtigen.

Zusammenfassung und Ausblick

Das LAG Niedersachsen hat in seinem Urteil zugunsten des Betriebsratsmitglieds entschieden und damit ein klares Signal für den Schutz der Rechte von Arbeitnehmervertretern gesetzt. Die Entscheidung bestärkt die Position, dass die Freistellung für Betriebsratstätigkeiten nicht zu einer finanziellen Schlechterstellung führen darf. Arbeitgeber sind angehalten, bei Änderungen in der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern die gesetzlichen Vorgaben genau zu prüfen und einzuhalten.