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Erfahren Sie mehr über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Entfristung einer Professur und dessen Auswirkungen.
Rechtsstand:

Rehabilitierungsinteresse bei Ablehnung der Entfristung einer Professur

Entfristung im Beamtenverhältnis

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil wichtige Aspekte zum Thema Entfristung im Beamtenverhältnis auf Zeit beleuchtet. Der Fall betraf eine Professorin, deren Antrag auf Umwandlung ihres befristeten Beamtenverhältnisses in ein unbefristetes abgelehnt wurde. Dieses Urteil hat bedeutende Implikationen für das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst.

Hintergrund des Falls

Die betroffene Professorin, Inhaberin einer W 2-Professur für Didaktik der Geographie an einer Brandenburger Universität, beantragte etwa sechs Monate vor Ablauf ihrer fünfjährigen Amtszeit die Umwandlung ihres befristeten Beamtenverhältnisses in ein unbefristetes. Trotz gesetzlicher Regelungen, die eine solche Fortführung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, lehnte die Universität diesen Antrag ab und stellte keinen weiterführenden Antrag beim zuständigen Ministerium.

Verlauf des gerichtlichen Verfahrens

Die Professorin suchte zunächst im Eilverfahren und später in der Hauptsache gerichtlichen Rechtsschutz. Ihre Klagen auf Schadensersatz sowie auf Übertragung der Professur und Entfristung ihres Beamtenverhältnisses blieben in den Vorinstanzen erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht verwies jedoch die Sache bezüglich des Feststellungsinteresses zurück an das Oberverwaltungsgericht und wies die Revision im Übrigen zurück.

Kern des Urteils und seine Bedeutung

Entscheidend war, dass das Bundesverwaltungsgericht ein Rehabilitierungsinteresse der Klägerin anerkannte. Dieses Interesse begründet sich aus den negativen Konsequenzen, die die Ablehnung der Entfristung für ihre berufliche Laufbahn hatte. Ein solches Rehabilitierungsinteresse kann ein berechtigtes Feststellungsinteresse darstellen, besonders wenn die Ablehnung der Entfristung aktuell noch das berufliche Fortkommen beeinträchtigt.

Rechtliche Einordnung

Das Gericht hat nicht abschließend über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung entschieden, was die Bedeutung des zweiten Rechtsgangs unterstreicht. Der Fall zeigt, wie komplex die Materie der Entfristung im Beamtenrecht sein kann und wie wichtig eine detaillierte rechtliche Prüfung der Umstände ist.

Implikationen für die Praxis

Dieses Urteil verdeutlicht, dass das Rehabilitierungsinteresse ein wesentliches Element bei Entscheidungen über die Entfristung von Beamtenverhältnissen auf Zeit sein kann. Für betroffene Beamte bedeutet dies, dass sie bei einer Ablehnung ihrer Entfristung nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Nachteile geltend machen können, sofern diese ihre berufliche Zukunft beeinträchtigen.

Fazit

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil wichtige Leitlinien für die Handhabung von Entfristungsanträgen im Beamtenverhältnis aufgezeigt. Beamte und ihre Rechtsberater sollten sich dieser Möglichkeit des Rehabilitierungsinteresses bewusst sein und entsprechende rechtliche Schritte erwägen, wenn eine Entfristung unzulässig abgelehnt wird.

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG, 14.09.2023 – Az: 2 C 9.22