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Rechtsstand:

Mutterschutzlohn: Was passiert mit Provisionen?

Berechnung des Mutterschutzlohns nach geltendem Recht

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen beschäftigt sich mit der Frage, wie Provisionen, die während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) anfallen, auf das Mutterschaftsgeld angerechnet werden. Laut § 18 Satz 1 MuSchG bestimmt sich der Mutterschutzlohn nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft. Diese Regelung beinhaltet auch variabel gestaltete Vergütungsanteile wie Provisionen aus Geschäften, die vor der Schwangerschaft abgeschlossen wurden.

Umgang mit Provisionen während des Beschäftigungsverbots

In seinem Urteil vom 20. Februar 2023 unter dem Aktenzeichen 1 Sa 702/22 hat das LAG Niedersachsen klargestellt, dass Provisionen, die während des Beschäftigungsverbots fällig werden, nur dann zur Auszahlung kommen, wenn und soweit sie den nach § 18 Satz 2 MuSchG errechneten Mutterschutzlohn übersteigen. Dies bedeutet, dass das Mutterschaftsgeld nicht durch Provisionen, die erst während des Beschäftigungsverbots fällig werden, erhöht wird, sondern diese nur eine Rolle spielen, wenn sie den errechneten Mutterschutzlohn übersteigen.

Praktische Auswirkungen für schwangere Arbeitnehmerinnen

Für schwangere Arbeitnehmerinnen kann dieses Urteil bedeutende finanzielle Auswirkungen haben, insbesondere wenn ein nicht unerheblicher Teil ihres Einkommens aus Provisionen besteht. Es ist wichtig, dass sie verstehen, dass Provisionen, die nach Beginn des Beschäftigungsverbots anfallen, nicht automatisch ihr Mutterschaftsgeld erhöhen.

Wichtige Information für Arbeitgeber und betroffene Arbeitnehmerinnen

Dieses Urteil stellt eine wichtige Information für Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmerinnen dar, die aufgrund einer Schwangerschaft in den Mutterschutz gehen. Es unterstreicht die Notwendigkeit, die spezifischen Berechnungsmodalitäten des Mutterschutzlohns zu kennen und korrekt anzuwenden. Arbeitgeber müssen darauf achten, das Mutterschutzgeld korrekt zu berechnen und dabei die Anrechnung von Provisionen gemäß der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen.

Fazit: Genauer Blick auf die Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Das LAG Niedersachsen betont mit seinem Urteil die Bedeutung einer genauen Berechnung des Mutterschutzlohns und die korrekte Handhabung von Provisionen. Für schwangere Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber bleibt es essentiell, sich mit den Regelungen des Mutterschutzgesetzes vertraut zu machen und bei Unsicherheiten professionelle arbeitsrechtliche Beratung einzuholen.

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