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LAG-Urteil bestätigt: Fristlose Kündigungen bei Gorillas-Ridern rechtmäßig
Rechtsstand:

Urteil: Fristlose Kündigung bei Streik gerechtfertigt

LAG-Urteil bestätigt: Fristlose Kündigung bei Streik Gorillas-Ridern

In einer wichtigen Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Wirksamkeit der fristlosen Kündigungen von zwei Fahrradkurieren, die bei dem Lieferdienst Gorillas tätig waren, bekräftigt. Die betroffenen Rider hatten im Oktober 2021 durch ihre Teilnahme an einem nicht gewerkschaftlich organisierten Streik arbeitsrechtliche Pflichten verletzt.

Rechtliche Einordnung „wilder Streiks“

Die Richter des Landesarbeitsgerichts haben die sogenannten „wilden Streiks“ als erhebliche arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen eingestuft. Ein „wilder Streik“ ist ein Arbeitskampf, der ohne die Unterstützung einer Gewerkschaft stattfindet und somit nicht den Schutz des Artikels 9 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes genießt. Diese Vorschrift gewährt das Koalitionsrecht, das auch die Durchführung von Streiks umfasst, jedoch nur im Rahmen einer gewerkschaftlichen Organisation.

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Sachverhalt und gerichtliche Bewertung

Die Kündigungen wurden ausgesprochen, nachdem die Rider im Oktober 2021 vor Filialen des Unternehmens protestiert, den Zugang blockiert und Lieferfahrräder umgeworfen hatten. Diese Handlungen wurden vom Gericht als Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten bewertet. In zwei der drei verhandelten Fälle wurde die aktive Teilnahme an den Streiks nachgewiesen, was die fristlosen Kündigungen rechtfertigte.

Ein Fall mit anderem Ausgang

In einem dritten Verfahren konnte die aktive Beteiligung des Arbeitnehmers nicht zweifelsfrei festgestellt werden. In diesem Fall wurde die fristlose Kündigung nicht bestätigt, jedoch blieb die ordentliche Kündigung des erst kürzlich begründeten Arbeitsverhältnisses wirksam.

Fazit zum Thema: Fristlose Kündigung bei Streik

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht in allen drei Fällen nicht zugelassen, was die Endgültigkeit der Entscheidungen unterstreicht. Die Urteile (Az: 16 Sa 868/22, 16 Sa 869/22 und 16 Sa 871/22) betonen die Bedeutung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Normen und zeigen auf, dass unorganisierte Protestaktionen ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Für Arbeitnehmer und arbeitsrechtlich Interessierte stellt dies eine klare Botschaft dar: Das Streikrecht ist ein fundamentales Recht, jedoch müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Wer sich an unzulässigen Arbeitskämpfen beteiligt, riskiert eine fristlose Kündigung. Arbeitnehmer sollten sich daher im Konfliktfall beraten lassen, um ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen und einzuhalten.