Kündigung trotz Krankheit: Unentschuldigtes Fehlen und Krankmeldung
Die Pflichten eines Arbeitnehmers bei Krankheit sind im Arbeitsrecht klar geregelt. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Arbeitgeber umgehend über seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer dies versäumt? Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az: 10 Sa 625/23) liefert hierzu wichtige Erkenntnisse.
Kündigung wegen Verletzung der Anzeigepflicht – Einzelfallentscheidung des LAG Berlin-Brandenburg
In dem verhandelten Fall war eine Arbeitnehmerin, die sich in stationärer Behandlung befand, ihrer Anzeige- und Nachweispflicht nicht nachgekommen. Der Arbeitgeber erfuhr allerdings rechtzeitig von der Erkrankung und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit. Das Gericht stellte klar: Ist der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung informiert, liegt kein Verstoß gegen die Anzeigepflicht vor. Somit wäre eine Kündigung in diesem Fall nicht gerechtfertigt.
Die Rolle der Abmahnung vor einer Kündigung
Zudem betont das Gericht, dass bei Verletzungen der Vertragspflichten, die auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruhen, in der Regel zunächst eine Abmahnung zu erfolgen hat. Dies dient dazu, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern und zukünftige Pflichtverletzungen zu vermeiden. Eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung kann demnach meist nur ausgesprochen werden, wenn zuvor eine entsprechende Abmahnung erfolgt ist.
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Fazit zum Thema: Kündigung trotz Krankheit
Die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zeigt, dass die Gerichte die Umstände des Einzelfalls genau prüfen. Eine unterlassene Krankmeldung führt nicht automatisch zu einer Kündigung, vor allem dann nicht, wenn der Arbeitgeber von der Arbeitsunfähigkeit Kenntnis hat. Arbeitnehmer sollten jedoch ihre Pflichten ernst nehmen und Krankheiten umgehend melden, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass das Entgeltfortzahlungsgesetz in § 5 eine klare Regelung bezüglich der Anzeige- und Nachweispflicht enthält. Eine Nichtbeachtung dieser Pflichten kann arbeitsrechtliche Folgen haben, jedoch ist der Arbeitgeber in der Pflicht, vor einer Kündigung eine Abmahnung auszusprechen. Dies stärkt die Position des Arbeitnehmers und gibt ihm die Chance, sein Verhalten zu korrigieren.
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist ein wichtiges Urteil für das Arbeitsrecht und zeigt, dass nicht jede Pflichtverletzung eine sofortige Kündigung rechtfertigt. Arbeitnehmer und interessierte Leser sollten sich dieser Rechtslage bewusst sein und im Krankheitsfall ihre Rechte und Pflichten genau kennen.