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Unordentliche Kassenführung: Kündigung unzulässig
Rechtsstand:

Unordentliche Kassenführung: Kündigung unzulässig

Kassenführung als Teil der Arbeitstätigkeit

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Urteil vom 30. Januar 2020, Aktenzeichen 6 Sa 467/19, eine Entscheidung getroffen, die Arbeitnehmer, die in ihrem Berufsalltag mit Kassenführung betraut sind, aufhorchen lässt. Wenn das Führen einer Kasse nur einen geringen Teil der Arbeitszeit beansprucht, in diesem Fall etwa ein Dreißigstel, und der Arbeitnehmer keine kaufmännische Ausbildung hat, sind Fehler in der Kassenführung allein für eine Kündigung nicht ausreichend.

Unzureichende Gründe für eine Kündigung

Im konkreten Fall führte der Arbeitnehmer, der nicht kaufmännisch ausgebildet war, neben anderen Tätigkeiten auch die Kasse. Die Kassenführung war durch eine gewisse Unordnung gekennzeichnet, die sich in der Verwendung von drei Geldkassetten, einem Sparschwein und einer Zettelwirtschaft äußerte. Darüber hinaus wurde ein Kassenmanko in Höhe von drei Bruttomonatsentgelten festgestellt. Das Gericht befand, dass diese Umstände allein keinen ausreichenden Grund für eine Kündigung darstellen.

Rolle des Arbeitgebers bei der Entdeckung von Leistungsmängeln

Das Urteil betont weiterhin, dass der Arbeitgeber sieben Jahre lang keine eingehende Prüfung der Kasse vorgenommen hatte. Als die Mängel schließlich festgestellt wurden, hätte der Arbeitgeber nicht sofort mit einer Abmahnung oder Kündigung reagieren dürfen. Vielmehr wäre es angebracht gewesen, zunächst Maßnahmen wie engere Mitarbeiterführung, Fortbildung oder externes Coaching anzubieten, um den Arbeitnehmer in der korrekten Kassenführung zu unterstützen.

Verhältnismäßigkeit von Abmahnung und Kündigung

Das Gericht stellt klar, dass eine Kündigung unter diesen Umständen unverhältnismäßig ist. Der Arbeitgeber muss vor einer Kündigung mildernde Maßnahmen in Betracht ziehen, insbesondere bei einer erstmaligen Feststellung von Leistungsmängeln nach einer langen Zeitspanne ohne Beanstandungen.

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Wichtige Hinweise für Arbeitnehmer zum Thema Kassenführung

Dieses Urteil ist ein wichtiger Hinweis für Arbeitnehmer, die mit Kassentätigkeiten betraut sind, aber keine spezifische kaufmännische Ausbildung haben. Bei Fehlern in der Kassenführung sollten sie die Möglichkeit bekommen, ihre Fähigkeiten zu verbessern, bevor drastische Maßnahmen wie eine Kündigung ergriffen werden. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Falle einer Kündigung wegen Kassenführung prüfen lassen, ob alle arbeitsrechtlichen Grundsätze eingehalten wurden.