Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten ist bei unzureichender Sachverhaltsermittlung rechtswidrig
Unterlässt es die Behörde, die ihr im Rahmen der Amtsermittlungspflicht obliegenden notwendigen Ermittlungen selbst anzustellen oder durch Rückgriff auf geeignete Sachermittlungen zu einer gesicherten Einschätzung des Tatbestandes zu gelangen, kann sie die Voraussetzungen einer Entlassungsverfügung nicht ermessensfehlerfrei annehmen.
Nicht jeder mit leichterem Fehlverhalten einhergehender Verlust des „uneingeschränkten“ Vertrauens der Vorgesetzen führt zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis.
VG Kassel, 19.09.2019 – Az: 1 L 2103/19.KS