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Rechtsstand:

Die Rechte des Betriebsrats bei der Versetzung von Mitarbeitern

Was gilt arbeitsrechtlich als Versetzung?

In der Arbeitswelt kommt es häufig zur Versetzung von Beschäftigten – ein Prozess, bei dem der Betriebsrat ein wesentliches Mitbestimmungsrecht besitzt. Doch wann genau spricht man von einer Versetzung? Diese Frage beleuchtet Dr. Christiane Jansen in der Fachpublikation „Betriebsrat und Mitbestimmung“ 2/2024 eingehend.

Die gesetzliche Definition der Versetzung

Nach § 95 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) muss von einer Versetzung ausgegangen werden, wenn einem Arbeitnehmer dauerhaft, das heißt für mehr als einen Monat, ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen wird oder wenn damit erhebliche Änderungen der Umstände seiner Arbeit verbunden sind. Dabei ist zu beachten, dass eine Versetzung nicht zwangsläufig mit einem Wechsel des Arbeitsplatzes einhergehen muss. Sie kann auch dann vorliegen, wenn der Mitarbeiter am selben Ort bleibt, ihm jedoch grundlegend andere Aufgaben übertragen werden.

Kriterien für eine Versetzung nach BAG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) präzisiert den Begriff „Arbeitsbereich“ weiter. Es umfasst die Aufgaben und Verantwortungen des Arbeitnehmers, sowie die Art seiner Tätigkeit und die Integration in den betrieblichen Ablauf. Eine Versetzung im Sinne des BAG liegt vor, wenn sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so wesentlich ändert, dass von einer neuen Tätigkeit gesprochen werden kann (BAG, Beschluss vom 8. November 2016 – 1 ABR 56/14).

Die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats

Erfüllt eine geplante Maßnahme die Kriterien einer Versetzung gemäß § 95 Abs. 3 BetrVG, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Der Betriebsrat hat dabei das Recht, alle notwendigen Unterlagen einzusehen und Auskünfte über die betroffenen Personen sowie die Auswirkungen der Versetzung zu erhalten. Nur so ist das Gremium in der Lage zu prüfen, ob es Gründe gibt, seine Zustimmung zur Versetzung zu verweigern.

Fazit für Arbeitnehmer und Interessierte

Versetzung ist ein arbeitsrechtlicher Vorgang, der sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Betriebsrat von großer Bedeutung ist. Es ist essenziell, dass Arbeitgeber bei einer Versetzung die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats wahren und eine frühzeitige Kommunikation suchen. Durch dieses Vorgehen können Konflikte vermieden und rechtssichere Entscheidungen getroffen werden. Arbeitnehmer, die von einer Versetzung betroffen sind, sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und gegebenenfalls juristischen Beistand einholen.