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In einer aktuellen Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) wichtige Klarstellungen zur Geltendmachung von Vergütungsansprüchen durch Arbeitnehmer vorgenommen, wenn der Arbeitgeber verstirbt und die Erben die Geschäfte übernehmen.

Konstellation bei Erbfolge

Nach dem Tod eines Arbeitgebers kann es vorkommen, dass die Erben als Rechtsnachfolger auftreten. Diese Erbengemeinschaft regelt sich nach §§ 2032 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sie kann auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bilden, eine Form der Personengesellschaft gemäß §§ 705 ff. BGB, die selbst als Arbeitgeberin fungieren kann.

Der Fall des LAG Köln

Im spezifischen Fall Az: 4 Sa 323/19 klagte ein Arbeitnehmer gegen einen Mitgesellschafter der GbR, die sich aus den Erben des ursprünglichen Arbeitgebers formiert hatte. Der Arbeitnehmer wollte ausstehende Vergütungsansprüche durchsetzen.

Rechtliche Einordnung

Das LAG Köln stellte klar, dass die Klage gegen den Mitgesellschafter einer Erbengemeinschaft analog zu § 128 Handelsgesetzbuch (HGB) zulässig ist. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer seine Ansprüche auch direkt gegen einen einzelnen Gesellschafter der Erbengemeinschaft geltend machen kann.

Einschränkungen des Zurückbehaltungsrechts

Interessanterweise entschied das Gericht auch über die Reichweite des Zurückbehaltungsrechts. Es urteilte, dass der beklagte Mitgesellschafter nicht das Recht hat, ein Zurückbehaltungsrecht der GbR als Einrede zu nutzen, um die Zahlung zu verhindern. Diese rechtshindernde Einrede gilt nicht für Ansprüche, die ausdrücklich die Erbengemeinschaft betreffen.

Praktische Auswirkungen für Arbeitnehmer

Dieses Urteil des LAG Köln ist von großer Bedeutung für Arbeitnehmer, die eventuell mit einer Erbengemeinschaft als neuem Arbeitgeber konfrontiert werden. Sie haben demnach das Recht, ihre Vergütungsansprüche auch nach dem Erbfall direkt gegen die Erben geltend zu machen. Die Rechtsprechung stärkt somit die Position von Arbeitnehmern in derartigen Konstellationen.

Es ist ratsam für Arbeitnehmer, die in einer solchen Situation sind, sich juristischen Rat einzuholen, um ihre Ansprüche korrekt durchzusetzen.

Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit, sich mit der Komplexität des Arbeitsrechts auseinanderzusetzen und die eigenen Rechte zu kennen und einzufordern. Die Entscheidung des LAG Köln zeigt, dass das Arbeitsrecht auch in Fragen des Erbrechts Schutzmechanismen für Arbeitnehmer bietet.