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Rechtsstand:

Arbeitsunfähig? Arztbesuch entscheidet!

Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldanspruch – Aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) am 21. September 2023 (Az: B 3 KR 11/22 R) präzisiert, unter welchen Umständen Versicherte ihren Anspruch auf Krankengeld wahren, auch wenn die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nachträglich erfolgt.

Lückenlose ärztliche Bescheinigung – Bedingung für Krankengeld

Nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ist für den Erhalt von Krankengeld eine durchgängige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit notwendig. Dies sichert die Fortführung der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und den Anspruch auf Krankengeld.

Eigenverantwortung und Ausnahmen

Es obliegt grundsätzlich dem Versicherten, fristgerecht eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Allerdings hat die Rechtsprechung des BSG Ausnahmen anerkannt, bei denen der Versicherte so behandelt wird, als hätte er die Bescheinigung rechtzeitig erhalten.

Wann gilt eine Arbeitsunfähigkeit als rechtzeitig festgestellt?

Ein Versicherter erfüllt seine Obliegenheiten, wenn er alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um innerhalb der vorgegebenen Fristen einen Arzt aufzusuchen. Dies gilt auch, wenn es aus Gründen, die dem Arzt oder der Krankenkasse zuzurechnen sind, erst verspätet zu einem Arztbesuch kommt. Hierzu gehört beispielsweise, dass der Versicherte am ersten Werktag nach Ende der zuvor festgestellten Arbeitsunfähigkeit die Praxis ohne vereinbarten Termin aufsucht.

Vertrauensgrundsatz und Verhältnismäßigkeit

Versicherte dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, am letzten Tag des bestehenden Krankengeldanspruchs ohne vorherigen Termin eine Folgebescheinigung zu erhalten. Angesichts der schwerwiegenden Konsequenzen eines dauerhaften Krankengeldverlustes fordert das BSG eine angemessene Anwendung der Ausschlussregelung des § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V. Selbst in „Altfällen“ bis zum 10. Mai 2019, in denen die Arbeitsunfähigkeit später bescheinigt wird, soll der Anspruch erhalten bleiben, wenn ein ernsthaftes Bemühen um eine Bescheinigung nachgewiesen werden kann.

Fazit: Was bedeutet das Urteil für Versicherte?

Dieses Urteil stellt eine bedeutsame Klarstellung für Arbeitnehmer dar, die im Krankheitsfall auf Krankengeld angewiesen sind. Es betont die Verantwortung der Versicherten, gleichzeitig aber auch die Flexibilität im Umgang mit unvorhersehbaren Situationen, wie etwa der verspäteten Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt. Versicherte können sich nun auf eine gerechtere Handhabung der Regelungen verlassen, solange sie ihre Pflichten zur rechtzeitigen Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach bestem Vermögen erfüllen.

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