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Grenze zwischen Darlehensvertrag und Korruption: OLG-Urteil zu Darlehen
Rechtsstand:

Grenze zwischen Darlehensvertrag und Korruption: OLG-Urteil zu Darlehen

Geschäftsführer-Korruption: Grenze zwischen Darlehensvertrag und Korruption

In einem richtungsweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig wurde die Unterscheidung zwischen einer legitimen Darlehensgewährung und einer sittenwidrigen Schmiergeldzahlung an einen Geschäftsführer beleuchtet. Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Rechtspraxis und bietet Klarheit in Fragen der rechtlichen Bewertung finanzieller Transaktionen im Unternehmenskontext.

Beweislast bei Rückforderung eines Darlehens

Das Gericht stellte fest (Az: 7 U 53/19 vom 07. Dezember 2021), dass eine Partei, die die Rückzahlung eines Darlehens fordert, den Beweis erbringen muss, dass das Geld tatsächlich als Darlehen und nicht zu anderen Zwecken gegeben wurde. Es genügt hierbei, wenn das Darlehen mit Einverständnis des Darlehensnehmers an einen Dritten ausbezahlt wurde, sofern dies der Erfüllung des Darlehenszwecks dient.

Scheingeschäfte und ihre rechtliche Bewertung

Nach § 117 BGB ist ein Scheingeschäft nichtig, wenn es lediglich zum Schein abgeschlossen wurde. Das OLG Schleswig hebt hervor, dass ein Vertrag nicht als Scheingeschäft gilt, wenn er zumindest teilweise und zeitweilig tatsächlich gewollt war.

Sittenwidrigkeit von getarnten Schmiergeldzahlungen

Ein als „Darlehensvertrag“ getarntes Abkommen, dessen eigentlicher Zweck die Tarnung einer Schmiergeldzahlung ist, wird als sittenwidrig und damit nichtig eingestuft. Solche Zahlungen verletzen grundlegende moralische und kaufmännische Standards.

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Unzulässige Zuwendungen an Geschäftsführer

Zuwendungen an Geschäftsführer, die diese beim Abschluss von Verträgen bevorzugen sollen, verstoßen gegen die Grundsätze des geschäftlichen Anstandes und der kaufmännischen Redlichkeit. Das Gericht verurteilt solche Praktiken als „missbilligende Kommerzialisierung“.

Fazit zum Thema: Grenze zwischen Darlehensvertrag und Korruption

Eindeutige Abgrenzung erforderlich

Das Urteil des OLG Schleswig betont die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung zwischen Darlehensgewährungen und unrechtmäßigen Zahlungen. Es unterstreicht den Missbrauch des Vertretervertrauens und die daraus resultierenden Gefahren für die Integrität der Geschäftswelt. Unternehmen und deren Vertreter müssen sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein und sicherstellen, dass finanzielle Vereinbarungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Themen Darlehensgewährung, Geschäftsführervergütung oder Korruptionsprävention haben, stehen wir Ihnen als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht mit Rat und Tat zur Seite.


Bitte beachten Sie: Dieser Artikel soll lediglich einen Überblick bieten und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Im Falle spezifischer Anliegen kontaktieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.