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Rechtsstand:

Weisung zur Weiterbildung rechtswidrig!

Rechtliche Rahmenbedingungen für Fortbildungsweisungen im Beamtenrecht

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 22. Juni 2023, Aktenzeichen 2 C 2.22, eine bedeutende Entscheidung im Beamtenrecht getroffen. Es ging um die Frage, inwieweit Beamte zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen verpflichtet werden können und welche Rolle der Personalrat dabei spielt.

Der konkrete Fall: Weisung zur Weiterbildung zum Notfallsanitäter

Im vorliegenden Fall wurde einem Hauptbrandmeister der Berufsfeuerwehr, der zuvor als Rettungsassistent tätig war, eine Weisung erteilt, sich zum Notfallsanitäter weiterzubilden. Diese Maßnahme war aufgrund einer gesetzlichen Änderung notwendig geworden, die verlangt, dass in der Notfallrettung Notfallsanitäter statt Rettungsassistenten eingesetzt werden müssen.

Die Weisung und ihre Folgen

Trotz mehrerer gerichtlicher Auseinandersetzungen in den Vorinstanzen, blieb die Weisung des Dienstherrn zunächst bestehen. Der Kläger, der sich gegen die Weisung zur Wehr setzte, hatte in den unteren Instanzen keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht: Mitbestimmungsrecht des Personalrats ist entscheidend

Das Bundesverwaltungsgericht hob schließlich die Urteile der Vorinstanzen auf und stellte die Rechtswidrigkeit der Weisung fest. Die Weisung selbst war zwar hinreichend bestimmt, doch die erforderliche Beteiligung des Personalrats war unterblieben. Das einschlägige Landesgesetz sieht ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Auswahl der Teilnehmer für Qualifizierungsmaßnahmen vor. Da nicht alle in Frage kommenden Rettungsassistenten zu der Maßnahme verpflichtet wurden, lag eine Auswahl vor, bei der der Personalrat hätte beteiligt werden müssen.

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis: Beamte können zwar grundsätzlich zu Qualifizierungsmaßnahmen verpflichtet werden, um den Anforderungen ihres Dienstpostens gerecht zu werden. Allerdings muss bei der Auswahl der Teilnehmer das Mitbestimmungsrecht des Personalrats beachtet werden. Die Entscheidung stärkt somit die Rechte von Personalräten und gewährleistet, dass diese bei wesentlichen Entscheidungen einbezogen werden müssen.

Fazit

Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit, bei Qualifizierungsweisungen die Mitbestimmungsrechte des Personalrats zu wahren. Dienstherren müssen sicherstellen, dass die Personalvertretungen in den Prozess der Auswahl von Beamten für Fortbildungen einbezogen werden, um derartige rechtliche Konflikte zu vermeiden.