Schadensersatz bei Nachweispflichtverzug: Verantwortung des Arbeitgebers bei Ausschlussfristen
Arbeitnehmer haben Rechte, und Arbeitgeber haben Pflichten – insbesondere wenn es um den Nachweis von Ausschluss- oder Verfallfristen geht. Das Arbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Arbeitgeber, die ihren Pflichten aus dem Nachweisgesetz nicht nachkommen, Schadensersatz leisten müssen.
§ 2 NachwG und die Konsequenzen für den Arbeitgeber
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Nachweisgesetzes in der alten Fassung (NachwG aF), die bis zum 31. Juli 2022 gültig war, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bestimmte Arbeitsbedingungen schriftlich nachzuweisen. Versäumt der Arbeitgeber diese Nachweispflicht und tritt dadurch ein Schaden beim Arbeitnehmer ein, so trifft den Arbeitgeber gemäß § 280 Abs. 1 und Abs. 2, § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Schadensersatzpflicht.
Konkretisierung des Schadensersatzanspruchs
Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass der Schadensersatzanspruch genau in der Höhe besteht, in der ein Vergütungsanspruch durch das Versäumen einer Ausschlussfrist untergegangen ist. Das heißt, hätte der Arbeitnehmer durch einen ordnungsgemäßen Nachweis des Arbeitgebers seine Forderung fristgerecht geltend machen können, so muss der Arbeitgeber für den Verlust aufkommen.
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Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens
Interessanterweise geht das Gericht davon aus, dass ein Arbeitnehmer bei ordnungsgemäßer Aufklärung durch den Arbeitgeber die Ausschlussfrist wahrscheinlich eingehalten hätte. Diese Vermutung wird allerdings dort begrenzt, wo es um Ansprüche geht, die dem Arbeitnehmer gar nicht bekannt waren. Hier kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer diese Ansprüche auch bei Kenntnis der Fristen rechtzeitig eingefordert hätte.
Fazit zum Thema: Schadensersatz bei Nachweispflichtverzug
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.09.2022 – Az: 8 AZR 4/21 ist ein wichtiges Signal für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es betont die Wichtigkeit der Aufklärungspflichten von Arbeitgebern und stärkt die Rechte von Arbeitnehmern, insbesondere, wenn es um finanzielle Ansprüche geht, die durch Versäumnisse des Arbeitgebers gefährdet sind.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie ihren Informationspflichten gewissenhaft nachkommen müssen, um kostenintensive Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Arbeitnehmer wiederum sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und diese im Zweifelsfall einfordern.
Mit diesem Urteil wird die Rechtsprechung im Bereich des Arbeitsrechts um eine wichtige Facette reicher, die die Interaktion zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiter definiert und präzisiert.