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Rechtswidrige Kündigung bei Nichtanzeige fortdauernder Krankheit
Rechtsstand:

Rechtswidrige Kündigung bei Nichtanzeige fortdauernder Krankheit

Die Anzeigepflicht des Arbeitnehmers nach § 5 EFZG

Arbeitnehmer sind laut § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich ihrem Arbeitgeber zu melden. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn sich die Krankheit verlängert. Doch wie schwer wiegt ein Verstoß gegen diese Vorschrift?

Die Bedeutung der Anzeigepflicht bei fortdauernder Erkrankung

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az: 10 Sa 52/18) gibt Aufschluss über die Konsequenzen eines solchen Verstoßes. Es zeigt, dass die Nichtanzeige einer fortgesetzten Arbeitsunfähigkeit in der Regel als weniger schwerwiegend angesehen wird als die Nichtmeldung einer erstmaligen Erkrankung.

Abwägung im Rahmen der verhaltensbedingten Kündigung

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Anzeigepflichten im Krankheitsfall ausgesprochen wird, ist die sorgfältige Interessenabwägung nach § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) entscheidend. Das Gericht muss alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und abwägen, ob die Kündigung als letztes Mittel (ultima ratio) gerechtfertigt ist.

Das Urteil des LAG Baden-Württemberg

Das LAG Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 08.05.2019 entschieden, dass eine Kündigung, die allein auf der Nichtanzeige einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit basiert, nicht ohne Weiteres rechtmäßig ist. Vielmehr muss der Arbeitgeber die Umstände des Einzelfalls genau prüfen und darf nur dann zur Kündigung greifen, wenn keine milderen Mittel, wie zum Beispiel eine Abmahnung, in Betracht kommen.

Fazit für Arbeitnehmer und arbeitsrechtlich Interessierte

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Arbeitnehmer zwar ihre Pflichten im Krankheitsfall ernst nehmen sollten, aber auch, dass Arbeitgeber nicht vorschnell mit Kündigungen reagieren dürfen. Bei Fragen zur Anzeigepflicht oder zu einer erhaltenen Kündigung sollten Arbeitnehmer professionellen Rechtsrat einholen, um ihre Rechte vollumfänglich zu wahren.